Ethische Grundsätze

Ethische Grundsätze

  1. Allgemeine Prinzipien

• Unsere Zeitschrift verpflichtet sich in allen Veröffentlichungsprozessen streng zur Transparenz und Unparteilichkeit. Alle Beteiligten im Veröffentlichungsprozess stellen sicher, dass die Artikel ausschließlich auf der Grundlage ihrer wissenschaftlichen Qualität und akademischen Beiträge bewertet werden.

• Die Herausgeber, Gutachter und das Zeitschriftenpersonal müssen potenzielle Interessenkonflikte offenlegen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Situationen den Bewertungsprozess nicht beeinflussen. Personen mit Interessenkonflikten sollten sich von den Aufgaben im Zusammenhang mit dem betreffenden Artikel zurückziehen.

• Gemäß Artikel 4 der Richtlinien für wissenschaftliche Forschung und Publikation des Hochschulrates sind die folgenden Handlungen als Verstöße gegen die wissenschaftliche Forschungs- und Veröffentlichungsethik definiert:

(1) Verstöße gegen die wissenschaftliche Forschungs- und Veröffentlichungsethik sind:

a) Plagiat: Die originellen Ideen, Methoden, Daten oder Werke anderer als eigene darzustellen, ohne gemäß wissenschaftlichen Regeln zu zitieren, ganz oder teilweise.

b) Fälschung: Die Verwendung von nicht existierenden oder verfälschten Daten in wissenschaftlichen Forschungen.

c) Verzerrung: Die Verfälschung von Forschungsaufzeichnungen oder erhaltenen Daten, die Verwendung nicht verwendeter Geräte oder Materialien als verwendet darzustellen, die Ergebnisse der Forschung im Sinne der Interessen unterstützender Personen und Institutionen zu verfälschen oder zu gestalten.

d) Doppelpublikation: Mehrfache Veröffentlichungen derselben Arbeit als separate Publikationen bei akademischen Einstellungen und Beförderungen darzustellen.

e) Fragmentierung: Die Ergebnisse einer Forschung in einer Weise zu fragmentieren und unangemessen zu veröffentlichen, die die Integrität der Forschung beeinträchtigt, um diese Veröffentlichungen als separate Publikationen bei akademischen Einstellungen und Beförderungen darzustellen.

f) Unfaire Autorschaft: Personen ohne aktive Beiträge in die Autorenliste aufzunehmen oder diejenigen, die einen Beitrag geleistet haben, nicht aufzunehmen, die Reihenfolge der Autoren ohne Begründung und unangemessen zu ändern, die Namen aktiver Mitwirkender in späteren Ausgaben aus dem Werk zu entfernen oder Personen, die keinen aktiven Beitrag geleistet haben, unter Ausnutzung ihres Einflusses in die Autorenliste aufzunehmen.

(2) Weitere Arten von ethischen Verstößen sind:

a) In Veröffentlichungen, die auf geförderter Forschung basieren, die unterstützenden Personen, Institutionen oder Organisationen und deren Beiträge nicht zu benennen.

b) Noch nicht eingereichte oder nicht verteidigte Thesen oder Arbeiten ohne Zustimmung des Eigentümers als Quelle zu verwenden.

c) In Forschungen, die an Menschen und Tieren durchgeführt werden, die ethischen Richtlinien nicht einzuhalten und in Veröffentlichungen die Rechte der Patienten nicht zu respektieren.

d) In biomedizinischen Forschungen und anderen klinischen Studien nicht den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu folgen.

e) Informationen, die in einem Werk enthalten sind, für das man zur Überprüfung beauftragt wurde, ohne die ausdrückliche Genehmigung des Urhebers vor der Veröffentlichung mit anderen zu teilen.

f) Die für wissenschaftliche Forschung bereitgestellten oder zugewiesenen Ressourcen, Räumlichkeiten, Möglichkeiten und Geräte außerhalb des vorgesehenen Zwecks zu nutzen.

g) Unbegründete, ungerechtfertigte und absichtliche Vorwürfe von ethischen Verstößen zu erheben.

h) In Umfragen und Einstellungsstudien, die im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie durchgeführt werden, Daten zu veröffentlichen, ohne die ausdrückliche Zustimmung der Teilnehmer oder, falls die Forschung in einer Institution drchgeführt wird, ohne die Genehmigung der Institution zu erhalten.

i) In Forschungs- und Experimenten die Tiergesundheit und das ökologische Gleichgewicht zu schädigen.

j) In Forschungs- und Experimenten die erforderlichen Genehmigungen von den zuständigen Stellen vor Beginn der Arbeiten schriftlich nicht einzuholen.

k) In Forschungs- und Experimenten gegen die relevanten gesetzlichen Bestimmungen oder internationale Verträge, denen die Türkei beigetreten ist, zu verstoßen.

l) Forschende und Verantwortliche nicht über potenziell schädliche Praktiken im Zusammenhang mit der durchgeführten wissenschaftlichen Forschung zu informieren und zu warnen.

m) In wissenschaftlichen Arbeiten die von anderen Personen und Institutionen bezogenen Daten und Informationen nicht im Rahmen der erlaubten Nutzung und in der erlaubten Weise zu verwenden, die Vertraulichkeit dieser Informationen nicht zu wahren und deren Schutz nicht zu gewährleisten.

n) Bei akademischen Einstellungen und Beförderungen falsche oder irreführende Angaben zu wissenschaftlicher Forschung und Publikationen zu machen.
Zusätzlich zu diesen Informationen müssen "im Rahmen der TR Dizin 2020-Kriterien von Forschungartikeln ETHIKKOMMISSIONSGENEHMIGUNGEN eingeholt werden, und in dem Methodenteil des Artikels müssen Informationen zur Genehmigung (Name des Gremiums, Datum und Nummer) angegeben werden. Außerdem muss das ETHIKKOMMISSIONSGENEHMIGUNG-Dokument als zusätzliches Dokument bei der Einreichung des Artikels übermittelt werden." Arbeiten, die eine Genehmigung der Ethikkommission erfordern, werden ohne die erforderlichen Genehmigungen nicht akzeptiert.

  1. Verantwortlichkeiten der Autoren

• Die Autoren sollten nur ihre eigenen Originalarbeiten einreichen und korrekt auf die Arbeiten anderer verweisen. Plagiate und Diebstahl sind absolut inakzeptabel. Alle Quellen sollten korrekt zitiert werden.

• Alle Autoren, die im Artikel aufgeführt sind, sollten einen bedeutenden Beitrag zur Arbeit geleistet haben. Die Namen der Autoren sollten gemäß ihren Beiträgen korrekt aufgeführt werden, und die Beiträge sollten detailliert erklärt werden.

• Es ist untersagt, dieselbe Arbeit in mehreren Zeitschriften zu veröffentlichen. Autoren sollten angeben, ob die Arbeit zuvor veröffentlicht wurde oder ob sie anderswo bewertet wird.

• Darüber hinaus sollten die Autoren die vom Hochschulrat festgelegten Richtlinien zur wissenschaftlichen Forschung und Veröffentlichungsethik beachten.

  1. Verantwortlichkeiten der Gutachter

Die Gutachter bewerten die Artikel anhand wissenschaftlicher und objektiver Kriterien. Die Bewertung sollte unabhängig von persönlichen Vorurteilen und Interessenkonflikten erfolgen.• Die Gutachter müssen die Informationen, die sie im Bewertungsprozess erhalten, vertraulich behandeln. Diese Informationen dürfen nur mit den am Bewertungsprozess beteiligten Parteien geteilt werden.

• Die Gutachter müssen mögliche Interessenkonflikte deutlich angeben. Gutachter mit Interessenkonflikten sollten sich von der Bewertung des betreffenden Artikels zurückziehen.

  1. Verantwortlichkeiten der Herausgeber

• Die Herausgeber haben das Recht und die Verantwortung, Artikel anzunehmen oder abzulehnen. Diese Verantwortung und Befugnis müssen rechtzeitig und angemessen genutzt werden.

• Die Herausgeber dürfen in Bezug auf die angenommenen oder abgelehnten Artikel keine Interessenkonflikte haben.

• Die Herausgeber sollten originelle und beitragende Artikel akzeptieren.

• Die Herausgeber sollten unvollständige und fehlerhafte Forschungen, die nicht den Zeitschriftenrichtlinien und -standards entsprechen, ohne jeglichen Einfluss ablehnen.

• Die Herausgeber sollten es ermöglichen, dass falsche, unvollständige und problematische Artikel vor oder nach dem Gutachten zurückgezogen oder nach Korrektur veröffentlicht werden.

• Die Herausgeber sorgen dafür, dass Artikel, die von mindestens zwei Gutachtern bewertet wurden, im Rahmen eines Double-Blind-Gutachtensystems bewertet werden und die Gutachter anonym bleiben.

• Die Herausgeber prüfen den Plagiatsstatus der Artikel und stellen sicher, dass sie keine unveröffentlichten Originalforschungen enthalten, indem sie das Plagiatsprogramm "Turnitin" verwenden.

  1. Veröffentlichungsprozess

• Unsere Zeitschrift unterzieht jeden Artikel einer Vorprüfung, einer Gutachterbewertung und einer Herausgeberbewertung. In diesen Prozessen wird eine faire und wissenschaftliche Bewertung gewährleistet. Alle Prozesse werden transparent durchgeführt.

• Fehler oder Ungenauigkeiten in veröffentlichten Artikeln werden schnell behoben. Im Falle einer Ablehnung des Artikels werden die Autoren mit detaillierten Begründungen informiert.

  1. Ethische und rechtliche Konformität

• Unsere Zeitschrift gewährleistet die vollständige Einhaltung internationaler ethischer Standards und rechtlicher Vorschriften. Die Veröffentlichungsprozesse werden im Rahmen der ethischen Regeln durchgeführt.

• Im Rahmen des Bewertungsprozesses werden persönliche Daten geschützt und gemäß den Datenschutzprinzipien verarbeitet. Die persönlichen Informationen der Autoren und Gutachter werden vertraulich behandelt.

  1. Beschwerden und Einwände

• Beschwerden über Fehler oder Ungenauigkeiten in veröffentlichten Artikeln werden fair bewertet. Einwände werden gemäß den von der Zeitschrift festgelegten Verfahren geprüft und die Ergebnisse den betroffenen Parteien mitgeteilt.

Diese Prinzipien spiegeln das Engagement von JR CULT wider, die höchsten ethischen Standards in der wissenschaftlichen Forschung und im Verlagswesen aufrechtzuerhalten. Autoren und Gutachter sollten durch die Einhaltung dieser Prinzipien ihre Verantwortung gegenüber der wissenschaftlichen Gemeinschaft und der Gesellschaft wahrnehmen.